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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der RC4.0 GmbH - Letzte Änderung: 29.01.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RC4.0 GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 27243 Groß Ippener (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Diese AGB gelten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Nutzung von Software, insbesondere Software-as-a-Service-(SaaS)-Leistungen, Web- und mobilen Anwendungen, sowie für hiermit verbundene Dienstleistungen.

(4) Maßgeblich sind die im jeweiligen Einzelvertrag getroffenen Regelungen. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages diesen AGB vor.

(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber cloudbasierte Softwarelösungen im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung.

(2) Art, Umfang, Funktionalitäten, Verfügbarkeit sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag einschließlich dessen Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung).

(3) Die Software wird als standardisierte Lösung bereitgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Module oder technische Ausgestaltungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Testphase

(1) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach gesonderter Vereinbarung eine zeitlich befristete Testphase einräumen.

(2) Während der Testphase erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich zu Evaluierungszwecken. Eine produktive Nutzung ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Die Testphase ist – sofern nicht anders vereinbart – unentgeltlich und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software während der Testphase einzuschränken oder die Testphase aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.

(5) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer während der Testphase nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(6) Nach Beendigung der Testphase ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff des Auftraggebers auf die Software zu sperren. Sofern zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis zustande kommt, ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, die im Rahmen der Testphase ggfs. gespeicherten Daten nach Ablauf einer Frist von 7 Kalendertagen zu löschen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum Ende der Testphase eine eigenständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Daten nach Beendigung der Testphase.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des jeweiligen Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers zulässig.

(3) Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder im Konzern ist zulässig, sofern und soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich gestattet ist.

(4) Eine Überlassung der Software an nicht verbundene Dritte oder eine sonstige Weitergabe ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, sofern sich der Auftraggeber mit einer fälligen und unbestrittenen Zahlung in Verzug befindet.

§ 6 Support und Wartung

(1) Support- und Wartungsleistungen werden ausschließlich im Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Regelungen erbracht.

(2) Supportzeiten, Reaktionszeiten und Supportkanäle ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Fehleranalyse und -behebung auf Systeme des Auftraggebers zuzugreifen, soweit dies erforderlich ist und im Einklang mit den vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

(4) Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Soweit möglich, wird der Auftraggeber hierüber vorab informiert.

§ 7 Drittanbieter, Schnittstellen und externe Systeme

(1) Die Software kann Schnittstellen zu Anwendungen oder Diensten Dritter enthalten oder deren Anbindung ermöglichen.

(2) Vertragsverhältnisse mit Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Drittanbieter-Anwendungen oder Schnittstellen.

(4) Änderungen oder Einstellungen von Drittanbieter-Leistungen begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

(5) Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Schnittstellen besteht nicht.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.

(3) Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen im Einzelvertrag bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.

(2) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO.

(3) Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:

RC4.0 GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 11
D-27243 Groß Ippener
vertrieb@caladis.de